Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Beratung:
Die Beratung erfolgt nach den Grundsätzen ordentlicher, gewissenhafter kaufmännischer Leistung. Dies bezieht sich auch auf die Auswahl eines Veranstalters.2.Abschluß des Reisevertrages: Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung an den Kunden zustande.
3. Bezahlung: Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, max. 250.- € je Teilnehmer, fällig. Die Restzahlung ist Zug um Zug bei Aushändigung oder vor Zusendung der Reiseunterlagen fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes entsprechend den Angaben der Anmeldung oder der Reisebestätigung vereinbart wurde. Im Übrigen gilt bezüglich der Aushändigung des Sicherungsscheins §651 BGB.
4. Leistungen: Es gelten die Bedingungen des Veranstalters lt. Auschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt und die bestätigt sind. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Für den Flugbeförderungsanteil bei Pauschalreisen gelten die Bedingungen der jeweiligen Luftfrachtführer.
Regelungen bei spätestens zum Ticket-Aushändigunszeitpunkt ersichtlichen Änderungen der Flugzeiten.
Für Linienflüge gilt: Erfährt die Reise durch Änderung der Abflug- oder Rück-Flugzeit von mehr als 10 Stunden gegenüber der ursprünglich genannten Flugzeit einen anderen Zuschnitt, so hat der Kunde das Recht zu kostenfreiem Rücktritt. Bei Charterflügen gilt prinzipiell das gleiche, jedoch hier ist der Anspruch auf kostenlosen Rücktritt erst gegeben, wenn durch Flugzeitenänderung ein anderer Kalendertag als Flugtag ausgewiesen ist. Weitere Ansprüche sind in beiden Fällen ausgeschlossen. Maßgebend sind die bei Bekanntwerden der Änderung geltenden Flugzeiten, spätestens die im Ticket bei Aushändigung dargelegten Flugzeiten.
5. Rücktritt durch den Kunden, nicht in Anspruch genommene Leistungen:
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Beim Rücktritt steht der Fall gleich, daß ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn ein Reiseteilnehmer den vor Urlaubsantritt zu zahlenden Reisepreis trotz Mahnung und Fristsetzung nicht zahlt. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch wie folgt pauschalisieren. Die Rücktrittskosten betragen pro Person
1.) bei Pauschalreisen und Hotelaufenthalten
bis 45. Tag vor Reiseantritt 20%, jedoch mindestens 30 €
ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%
ab 29. bis 04. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 3. bis Abflugtag und bei Nichterscheinen ("no-show") 100%.
2.) bei Charterflügen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%, jedoch mindestens 30 €
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 60%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
ab 3. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90% sowie
am Abflugtag und bei Nichterscheinen ("no-show") 100%.
3.) bei Linienflugbuchungen werden die Stornokosten pro Ticket wie folgt berechnet:
bis 22 Tage vor Reiseantritt 130 €, sofern nicht nachgewiesene Bedingungen einer Fluggesellschaft im Einzelfall einen höheren Betrag ausweisen
ab 21. - 07. Tag vor Reiseantritt 230 €
ab 6.-1. Tag vor Reiseantritt 300 €
Stornierung / Nichterscheinen am Abflugtag 100%
Abweichungen von den Regelungen 1) und 3) sind möglich, sofern die Fluggeselllschaft für die der Buchung zugrunde liegenden Flugtickets höhere Stornokosten verlangt als sie in den oben zugrunde liegenden Sätzen enthalten sind. Der Kunde wird hierüber schriftlich informiert.
Umbuchungen im Namen pauschal 20 € pro Reisendem, sofern nicht die Bestimmungen einzelner Leistungsträger anders lauten. In diesem Fall leitet das Reisebüro die Kosten, die der Leistungsträger dem Reisebüro in Rechnung setzt, an den Reisenden weiter, sofern generell eine Umbuchung möglich ist. Für Umbuchungen in der Leistung (Termin oder Art der Leistung) werden bis 45 Tage vor Reiseantritt pro Person 30 €, bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 € pro Person berechnet. Danach gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
5.2 Vom Kunden aus triftigem Grund nicht in Anspruch genommene Leistungen kann der Veranstalter im Rahmen der ihm seinerseits von den Leistungsträgern erfolgten Nichtanrechnung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 30 € für den Auftrag erstatten.
6. Gewährleistung: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe verschaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeitdes Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu Vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
7. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers bei Mängelrügen: Wenn Sie Beanstandungen haben, müssen Sie sich mit der Reiseleitung im Zielgebiet, dem Hotelmanagement oder dem Veranstalter selbst in Verbindung setzen. Um eventuelle Ansprüche des Reiseteilnehmers, z. B. wegen Minderung, bearbeiten zu können, ist es erforderlich, daß eine schriftliche Bestätigung der Persbon, die die Beanstandung entgegengenommen hat, vorliegt. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge unverschuldet unterbleibt.
8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegenKörperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impfbestimmungen: Für die Einhaltung der jeweiligen Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Kann der Reisende die gebuchte Reise nicht antreten, weil das nötige Visum zu spät oder überhaupt nicht erteilt wurde, gilt für seine Buchung der Punkt 5 (Behandlung als Rücktritt).
10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung: Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen, ersatzweise das Hotelmanagement, sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz mit Wirkung gegen uns anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.
11. Sonstiges: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.
12. Gültigkeit: Maßgebend hinsichtlich der Termine, Reisezeiten und Preise etc. ist daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, rechtswirksam getroffenen Abreden. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen bedürfen zur Rechtswirksamkeit generell der schriftlichen Bestätigung.
13. Gerichtsstand ist Hamburg. Der Kunde/Reisende kann den Veranstalter nur dort verklagen.
Ungarn- u. Ost€pareisen, Reisebüro am Hellkamp GmbH, Hellkamp 17, 20305 Hamburg, Stand: 01.11.01